Rechtliches

Rechtliche Anforderungen für Airbnb-Gastgeber in Griechenland (2026)

Zuletzt aktualisiert: April 2026

1. Immobilienregistrierung bei der AADE (Α.Μ.Α.)

Jedes Objekt, das kurzfristig vermietet wird, muss im Kurzzeitmietregister der AADE registriert sein. Die Registernummer (Α.Μ.Α.) muss in jeder Anzeige auf Plattformen wie Airbnb und Booking.com angegeben werden.

2. Steuerliche Registrierung (TAXISnet)

Der Eigentümer muss bei TAXISnet mit einer aktiven Steuernummer (ΑΦΜ) registriert sein. Die Kurzzeitmietaktivität muss im Steuerregister (KAD) gemeldet sein.

3. Gastregistrierung

Gastgeber sind verpflichtet, Gäste über die gov.gr-Plattform oder bei den örtlichen Behörden zu registrieren. Diese Verpflichtung gilt für jeden Check-in.

4. Einkommensteuer und Mehrwertsteuer

Einnahmen aus Kurzzeitvermietung werden als Immobilienerträge besteuert (ab 15%). Bei der Verwaltung von 3 oder mehr Objekten kann die Tätigkeit umsatzsteuerpflichtig werden (13%).

⚠️ Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.

Bereit zur Automatisierung?

Kostenlos starten